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Verwaltungsgericht München, Urteil vom 25.07.2006
M 5 K 05.2554 -

Gericht hebt Versetzung eines Schulleiters an ein Staatsinstitut auf

Versetzung des Schulleiters würde zu Ansehensverlust führen

Das Verwaltungsgericht München hat die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Februar 2005 verfügte Versetzung des Schulleiters des staatlichen Gymnasiums in Laufen an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in München aufgehoben.

Grundsätzlich rechtfertigt die festgestellte Störung des Schulfriedens (der Lehrer ist entschiedener Gegner des achtjährigen Gymnasiums, dem sog. G8) zwar eine Versetzung. Nach Ansicht des Gerichts hat der Beklagte bei seiner Versetzungsentscheidung jedoch nicht alle relevanten Aspekte gesehen und abgewogen.

Es wurde nicht hinreichend geprüft, ob und inwieweit die stellvertretende Schulleiterin und der als Mediator eingesetzte Ministerialbeauftragte a.D. für das festgestellte Spannungsverhältnis mitursächlich waren. Ferner hätte der Beklagte statt der sofortigen Versetzung des Klägers auch andere Lösungsmöglichkeiten in Betracht ziehen müssen, z.B. einen weiteren Mediationsversuch oder die alleinige oder auch gleichzeitige Versetzung der Stellvertreterin des Klägers.

Angesichts der offenen „Schuldfrage“ hätte der Beklagte auch berücksichtigen müssen, dass die Versetzung nur des Schulleiters für diesen zu einem erhöhten Ansehensverlust führen würde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG München vom 25.07.2006

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