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Äußert ein Beamter Beleidigungen gegen seinen Vorgesetzten und erstattet eine Strafanzeige wegen angeblicher Brandschutzmängel rechtfertigt dies die Kürzung der Dienstbezüge. In einem solchen Verhalten liegt eine mittelschweres Dienstvergehen. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein beim Deutschen Museum in München beschäftigter Beamte war sich im Jahr 2022 einer
Das Verwaltungsgericht München entschied, dass eine
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München habe der Beamte wegen der beleidigenden Äußerungen gegenüber seinem Vorgesetzten seine Pflicht zu gesetzmäßigen Verhalten aus § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, zu Beratung und Unterstützung seiner Vorgesetzten aus § 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten aus § 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG verletzt. Ein Beamter dürfe sich zwar frei äußern und auch Kritik zum Ausdruck bringen. Er dürfe jedoch nicht verleumderische, diffamierende oder beleidigende Äußerungen über andere tätigen.
Wegen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2023
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32602
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