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Das Verwaltungsgericht München hat in einem Eilverfahren den sofortigen Vollzug des vom Landratsamt München ausgesprochenen Verbots zur Verwendung von Foto- und Textmotiven der „Maybe“-Kampagne von Philip Morris für die Zigarettenmarke „Marlboro“ bestätigt.
Im zugrunde liegenden Fall untersagte das Landratsamt München mit Bescheid vom 8. Oktober 2013 die zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses verwendeten Foto- und Textmotive der „Maybe“-Kampagne von Philip Morris für die Zigarettenmarke „Marlboro“.
Das Verwaltungsgericht München bestätigte den sofortigen Vollzug dieses Verbots. Das Gericht sieht bei summarischer Prüfung viele Anhaltspunkte dafür, dass die vom Landratsamt München verbotene Kampagne zumindest in Teilen besonders geeignet ist, Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren zum Rauchen zu veranlassen, was gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 b des vorläufigen Tabakgesetzes verboten ist.
Eine letzte Klärung dieser Frage bleibt jedoch dem Klageverfahren vorbehalten. Nicht bestätigt wurde das Verbot, die Begriffe „maybe“, „be“ sowie die bisher verwendeten Foto- und Textmotive der „maybe“-Kampagne auch in Zukunft zu verwenden, da dieses Verbot ohne die Kenntnis, in welcher Art die Verwendung bei Werbekampagnen in Zukunft erfolgt, zu unbestimmt bzw. weitreichend ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2013
Quelle: Verwaltungsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 17364
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