wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht München, Urteil vom 26.09.2012
M 18 K 11.5138 und M 18 K 11.5139 -

Berühren von Backwaren: Selbstbedienungs-Backshops entsprechen Hygieneanforderungen

Europarechtliche Hygieneanforderungen

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat den Klagen zweier Betreiber von Selbstbedienungs-Backshops gegen die Anordnung der Umgestaltung ihrer Backshops stattgegeben.

Die Landeshauptstadt München hatte die Kläger verpflichtet, ihre Läden so umzugestalten, dass ein Berühren der Backwaren, ausgenommen zum Kauf, durch Hände oder Kleidung der Kunden ausgeschlossen und ein Zurücklegen entnommener Backwaren verhindert wird.

Bestehende Ausgestaltung der Backshops entspricht den maßgeblichen europarechtlichen Hygieneanforderungen

Nach Auffassung des Gerichts entspricht die bestehende Ausgestaltung dieser Backshops den maßgeblichen europarechtlichen Hygieneanforderungen, vorausgesetzt, sie halten ihr Eigenkontrollkonzept zuverlässig ein. Dies ergebe sich aus einer für das Gericht bindenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober 2011 (Rs. C-382/10) zur Auslegung der europarechtlichen Hygienevorgaben. Die Entscheidung des EuGH betreffe dasselbe Selbstbedienungsverkaufssystem, wie es auch die klägerischen Backshops nutzen.

Derzeitige Anordnungen zur Umgestaltung der Backshops sind zu unbestimmt

Zudem erachtete das Gericht die Anordnungen zur Umgestaltung der Backshops als zu unbestimmt, da sich aus ihnen nicht klar genug ergebe, wie weitgehend ein Berühren und Zurücklegen von Backwaren ausgeschlossen werden solle. Gegen die Entscheidungen wurde die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2012
Quelle: ra-online, Bayerisches Verwaltungsgericht München (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Muenchen_M-18-K-115138-und-M-18-K-115139_Beruehren-von-Backwaren-Selbstbedienungs-Backshops-entsprechen-Hygieneanforderungen~N14912

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14912 Dokument-Nr. 14912

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.