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Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 18.08.2006
M 17 S 06.2945 -

Sportwettenwerbung bei Privatsendern weiterhin erlaubt

Das Verwaltungsgericht München hat dem Eilantrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) stattgegeben. Die BLM muss danach der Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK), die Werbung für private Sportwetten in Privatsendern (z.B. DSF) sofort zu unterbinden, vorläufig nicht nachkommen.

Das Gericht ist der Auffassung, dass auch die Ausstrahlung von Werbung Bestandteil der Programmgestaltung ist. In diesem Bereich sind Weisungen der Rechtsaufsichtsbehörde - hier StMWK – grundsätzlich ausgeschlossen. Die Feststellung von Gesetzesverstößen ist allein der BLM aufgegeben.

Trotz des Verbots privater Sportwetten kann das Ministerium in den der BLM übertragenen Verantwortungsbereich allenfalls dann eingreifen, wenn die zuständigen Gremien völlig untätig bleiben Der Medienrat hat sich aber im Beschluss vom 30. Juni 2006 mit der Werbung für private Sportwetten befasst. Er strebt ein gleichgerichtetes, zeitlich und inhaltlich abgestimmtes Vorgehen der Landesmedienanstalten an.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG München vom 22.08.206

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