wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 18.02.2022
9 L 97/2 -

Nisthilfe für Störche muss unbrauchbar gemacht werden

Mit Beschluss vom 18. Februar 2022 hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden einen Eilantrag gegen die behördliche Anordnung zur Unbrauchbarmachung einer künstlichen Nisthilfe für Störche abgelehnt.

Die Nisthilfe befindet sich auf einem Grundstück in Bünde. In etwa 200 m Entfernung stehen auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück zwei Windenergieanlagen, die bereits im Jahr 2002 genehmigt und in Betrieb genommen wurden. Sie stellen ein Verletzungs- und Tötungsrisiko für die Tiere dar.

Der Antragsteller wendet gegen die Anordnung des Kreises Herford zur Unbrauchbarmachung u.a. ein, dass seine langjährigen Bemühungen zur Ansiedlung von Störchen durch die "Beseitigung des Brutplatzes" verloren gingen.

Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass der Antragsgegner die Anordnung zur Unbrauchbarmachung habe erlassen dürfen, da der Standort in der Nähe zu zwei Windenergieanlagen ein erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko für die dort nistenden Störche bedeute. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner dem Antragsteller die Unbrauchbarmachung aufgegeben habe, statt gegen den Betreiber der Windenergieanlagen einzuschreiten. Für die zutreffende Auswahl spreche u.a., dass die Windenergieanlagen seit Jahren genehmigt seien, während für die Nisthilfe, die sich in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, keine Genehmigung vorliege. Der Unbrauchbarmachung stehe zudem nicht entgegen, dass auf der Nisthilfe vor kurzem Störche gesichtet worden seien. Da die Brutsaison noch nicht begonnen habe, führe sie nicht zu Schäden an den Eiern oder zum Tod von Jungvögeln. Letztlich überwögen die bedeutenden Belange des Schutzes der Störche aufgrund des festgestellten Tötungsrisikos die Interessen des Antragstellers am Erhalt der Nisthilfe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Minden, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Minden_9-L-972_Nisthilfe-fuer-Stoerche-muss-unbrauchbar-gemacht-werden~N31448

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31448 Dokument-Nr. 31448

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.