wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 06.11.2023
7 L 882/23 und 7 L 883/23 -

Erfolgloser Eilantrag gegen Masernimpfung bei Schulkindern

Masernimpfung bei Schulkindern nachzuweisen

Das Verwaltungsgericht Minden hat zwei Eilanträge abgelehnt, mit der sich die Antragsteller gegen infektions­schutz­rechtliche Verfügungen des Kreises Gütersloh richten.

Die Antragsteller sind Eltern zweier schulpflichtiger Kinder. Der Kreis Gütersloh forderte die Antragsteller im August 2023 dazu auf, bis zum 29. September 2023 nachzuweisen, dass für ihre Kinder ein ausreichender Impfschutz gegen Masern bestehe oder die Kinder aus medizinischen Gründen nicht gegen Masern geimpft werden können. Für den Fall, dass den Aufforderungen nicht nachgekommen werde, drohte der Kreis den Antragstellern ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro an. Die Antragsteller, die keinen entsprechenden Nachweis vorgelegt hatten, meinen, bei den Anordnungen handele es sich um eine unzulässige Impfpflicht ihrer Kinder. Die Eilanträge blieben erfolglos.

Bescheide des Kreises rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Minden hält die Bescheide des Kreises nach summarischer Prüfung für rechtmäßig. Rechtsgrundlage sei § 20 Abs. 12 Satz 1, Abs. 13 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), deren Voraussetzungen erfüllt seien. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien zur Masernimpfung u.a. bei Kindergartenkindern (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20) seien auf den vorliegenden Fall im Wesentlichen übertragbar. Die Eingriffe in das Recht der Eltern auf Gesundheitssorge sowie der Regelung der Erziehung (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) und das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) seien gerechtfertigt, da die Masernimpfung den überragend gewichtigen Rechtsgütern des Grundrechts auf Leben und der körperlichen Unversehrtheit einer Vielzahl von Personen diene.

Impfung nach medizinischen Standards dient Kindeswohl

Zwar könnten die Eltern - anders als etwa bei Kindergartenkindern - einer Immunisierung ihrer Kinder so nicht ausweichen. Dabei sei aber zum einen zu berücksichtigen, dass eine Impfung nach den auch vom Bundesverfassungsgericht nicht in Zweifel gezogenen medizinischen Standards als dem Kindeswohl dienlich zu betrachten sei. Ferner hätten die Eltern aufgrund der Schulpflicht - anders als im Falle eines betroffenen Kindergartenkindes - nicht mit einem Betreuungsverbot zu rechnen (§ 20 Abs. 9 Satz 9 und Abs. 12 Satz 5 IfSG). Die Beschlüsse nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum OVG NRW statthaft.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Minden, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Minden_7-L-88223-und-7-L-88323_Erfolgloser-Eilantrag-gegen-Masernimpfung-bei-Schulkindern~N33445

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33445 Dokument-Nr. 33445

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.