wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 01.04.2022
7 K 2624/20 -

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 01.04.2022
7 K 2654/20 -

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 01.04.2022
7 K 2792/20 -

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 01.04.2022
7 K 2802/20 -

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 01.04.2022
7 K 2863/20 -

VG Minden: Kein schützenswertes Interesse an Feststellung der Rechtswidrigkeit coronabedingter Absonderungs­verfügung

Corona-Kontaktpersonen steht eine nachträgliche Überprüfung nicht offen

Personen, die sich aufgrund eines positiven SARS-CoV-2-PCR-Tests oder als Kontaktpersonen in häusliche Absonderung begeben mussten, können diese Maßnahme grundsätzlich nicht nachträglich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Minden in fünf Verfahren entschieden und mit Urteilen vom 1. April 2022 Klagen gegen den Kreis Lippe sowie die Städte Bielefeld und Höxter abgewiesen.

Zur Begründung hat der Einzelrichter ausgeführt, dass bei keinem der Kläger das erforderlich Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der im Herbst 2020 verfügten Absonderungen vorliege. Angesichts der zwischenzeitlich geänderten Rechts- und Tatsachengrundlage seien gleichartige Entscheidungen heute nicht mehr zu erwarten.

Keine Stigmatisierungswirkung

Da die Absonderung an zufällige Umstände anknüpfe, seien die Betroffenen außerdem nicht in zur nachträglichen Überprüfung berechtigender Weise stigmatisiert. Soweit die Feststellungsanträge zum Teil mit der Absicht begründet wurden, Schadensersatzansprüche gegen die Beklagten geltend machen zu wollen, habe es an der erforderlichen Konkretisierung des Schadens gefehlt.

Vorausgesetzte Freiwilligkeit schließt einschneidende Grundrechtsangriffe aus

Zuletzt habe es sich bei den zeitlich begrenzten Absonderungen auch nicht um besonders einschneidende Grundrechtseingriffe für die Betroffenen (u.a. ein in einer KiTa betreutes Kind, ein Schüler, eine Lehrerin und eine Hebamme) gehandelt. Insbesondere handele es sich nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bei einer häuslichen Absonderung nicht um einen Eingriff in die Freiheit der Person, da die häusliche Absonderung im Gegensatz zur Absonderung in einer gesonderten Einrichtung voraussetze, dass der Betroffene diese Maßnahme freiwillig befolge.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Minden, ra-online (pm/cc)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Minden_7-K-262420VG-Minden_7-K-265420VG-Minden_7-K-279220VG-Minden_7-K-280220VG-Minden_7-K-286320_VG-Minden-Kein-schuetzenswertes-Interesse-an-Feststellung-der-Rechtswidrigkeit.news31629.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31629 Dokument-Nr. 31629

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.