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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 01.04.2009
1 L 184/09  -

Keine Ostereiersuche im Vogelschutzgebiet

Gänseeier müssen vorerst liegen bleiben

Das Verwaltungsgericht Minden hat auf Antrag des Naturschutzbundes Nordrhein-Westfalen (NABU) das Einsammeln von Gänseeiern im Vogelschutzgebiet Steinhorster Becken vorläufig gestoppt.

Mit dem Einsammeln von Eiern von Grau-, Kanada- und Nilgänsen sollte der "Arbeitsgemeinschaft Forschungsprojekt Gänse" ermöglicht werden, das Legeverhalten der Gänse wissenschaftlich zu untersuchen. Die zuständige 1. Kammer des Gerichts hatte aber erhebliche Zweifel daran, ob die vom Landrat des Kreises Paderborn am 31. März 2009 erteilte Erlaubnis mit dieser Zielsetzung in Einklang gebracht werden kann. Diese Zweifel und die Tatsache, dass eine weitergehende rechtliche und tatsächliche Klärung aufgrund des erfolgten Erlasses der Erlaubnis nicht möglich war, führten dazu, dass der Antrag des NABU auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes Erfolg hatte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden

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