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Ein freier Architekt, der keine Berufshaftpflichtversicherung abschließt und deshalb seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, kann zu einer Geldbuße verurteilt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Dem (rheinland-pfälzischen) Berufsgericht für Architektenberufe beim Verwaltungsgericht Mainz obliegt die Ahndung von schuldhaften Berufspflichtverletzungen von Mitgliedern der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Im vorliegenden Rechtsstreit ist der freie
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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