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Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschied, dass die Versetzung der Leiterin einer Realschule in Gau-Odernheim, die Mitglied des Vereins "Zentrum des Lichts" war, an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) rechtens ist.
Die Realschulleiterin (Antragstellerin) hat sich in dem Verfahren gegen die sofortige Vollziehung ihrer Versetzung gewandt.
Die Antragstellerin leitete die Realschule seit August 2000. Im Herbst 2004 wurde sie in die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion versetzt. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe an der Schule die Lehren der Gemeinschaft "Zentrum des Lichts" verbreitet. Diese Gemeinschaft gilt als antidemokratisch mit esoterischen, zum Teil apokalyptischen Inhalten.
Durch sie habe eine weit reichende öffentliche Diskussion eingesetzt. Massiv sei die Sorge artikuliert worden, dass die Antragstellerin das Gedankengut des Vereins in die schulische Arbeit einfließen lassen werde.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2005
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 49
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