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Das sofortige Schwimmbad-Benutzungsverbot der Stadt Alzey gegenüber einem Mann im Rentenalter (Antragsteller) ist rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Bereits im vergangenen Sommer hatte die Stadt Alzey den Antragsteller für mehrere Wochen von der Benutzung des Wartberg-Freibads ausgeschlossen, weil er immer wieder in verbotener Weise in die Wasserbecken gesprungen war.
Am 03.07.2006 schloss die Stadt den Antragsteller nun mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der Freibadsaison 2006 von der Badbenutzung aus. Seit Beginn der Freibadsaison habe der Antragsteller mehr als 15-mal gegen die Haus- und
Der Antragsteller wandte sich an das Verwaltungsgericht, mit dem Begehren, den sofortigen Vollzug des Benutzungsverbots auszusetzen. Er sei nie in die Becken gesprungen, sondern stets „ins Wasser gegangen“. Bei dem 12-jährigen Mädchen habe er lediglich verhindert, dass ihm dieses beim Schwimmen ins Gesicht tritt. Er kleide sich meistens am Beckenrand um, wobei aber nur Kopf und Beine sichtbar blieben.
Die 6. Kammer hat das sofortige Badbenutzungsverbot bestätigt. Der Antragsteller habe die Haus- und
siehe auch
Beschluss des Verwaltungsgericht Mainz vom 16. Juni 2005, AZ 6 L 321/05.MZ - Gericht hebt Schwimmbadhausverbot auf, das wegen Mißachtung des Springverbots in Badeanstalt erlassen worden war
Beschluss des Verwaltungsgericht Mainz, AZ 6 L 393/05.MZ - Senior springt weiter - Jetzt doch Schwimmbadverbot
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2006
Quelle: ra-online, VG Mainz
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Dokument-Nr. 2700
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