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Verletzt ein Gastwirt seine steuerrechtlichen Pflichten, so kann die Stadt zu Recht dem Gastwirt die erteilte Gaststättenerlaubnis unter Anordnung des Sofortvollzugs widerrufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Im vorliegenden Fall betreibt der Antragsteller einen Imbiss in der Innenstadt von Mainz. Mit Hinweis darauf, dass er seinen steuerlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkomme, regte das Finanzamt bei der Stadt Mainz den
Unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrief daraufhin die Antragsgegnerin die
Der Antragsteller erhob hiergegen Widerspruch und beantragte beim Verwaltungsgericht die Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs. Er machte geltend, dass er fehlende Steuererklärungen zwischenzeitlich erstellt habe. Er gehe danach von einer weitaus geringeren
Das Verwaltungsgericht hat seinen Antrag abgelehnt. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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