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Ein Asylantrag einer Frau aus Nigeria, die sich als Zwilling in der Gefahr sah, in ihrer Heimat im Rahmen eines Opferrituals getötet zu werden, durfte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Fall reiste die aus Nigeria stammende Frau (Antragstellerin) nach ihren Angaben 2008 in das Bundesgebiet ein und stellte in der Folge einen
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den
Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Antrag abgelehnt, da die von der Antragstellerin beschriebene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2010
Quelle: ra-online, VG Mainz
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Dokument-Nr. 9340
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