wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 20.12.2022
4 L 681/22.MZ -

Ausschluss eines Professors vom Hochschulbetrieb

VG Mainz lehnt Eilantrag ab

Einem Hochschullehrer kann die Führung der Dienstgeschäfte und der Aufenthalt in den Diensträumen der Hochschule mit sofortiger Wirkung vorläufig untersagt werden, wenn er sich in massiver Weise respektlos und herablassend gegenüber Kollegen äußert und dadurch der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt wird. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Der Antragsteller ist seit mehreren Jahren als Professor an einer Hochschule tätig. Nach Feststellung einer Erkrankung geht er nur noch in beschränktem Umfang seinen dienstlichen Aufgaben nach. Die Hochschule verbot ihm mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte und des Betreten der Diensträume der Hochschule. Zur Begründung führte sie aus, dass er sich seit mehreren Monaten in zunehmend verbal-aggressiver Weise gegenüber Kollegen und Vorgesetzten äußere, so dass eine Gefährdung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs entstanden sei. Der Antragsteller beantragte daraufhin einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz. Er machte im Wesentlichen geltend, die Vorwürfe beruhten überwiegend auf unspezifischen, aus der Luft gegriffenen Behauptungen. Gegenüber den Studierenden sei es in keinem Fall zu verbalen Entgleisungen gekommen.

Untersagung der Mitarbeit an Hochschule zum Schutz des Hochschulbetriebs möglich

Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Die Hochschule habe dem Antragsteller die Führung der Dienstgeschäfte vorläufig verbieten dürfen. Das Verbot sei durch zwingende dienstliche Gründe zur dienstrechtlichen Gefahrenabwehr gerechtfertigt. Wegen der zahlreichen herablassenden und aggressiven Äußerungen im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten, die durch zahlreiche E-Mails belegt seien, sei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Antragsteller in der Hochschule nicht mehr möglich. Auch wenn unklar sei, ob sein Verhalten auf einer Erkrankung beruhe, müsse bis zu einer Klärung dieser Frage eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Hochschulbetriebs verhindert und die Kollegen vor weiteren Angriffen des Hochschullehrers geschützt werden. Es bestehe zudem die Sorge, dass der Antragsteller seine unzumutbaren Äußerungen auf den Kreis der Studenten ausweiten werde. Ein milderes, aber gleich wirksames Mittel sei nicht ersichtlich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Mainz_4-L-68122MZ_Ausschluss-eines-Professors-vom-Hochschulbetrieb.news32506.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32506 Dokument-Nr. 32506

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.