kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag eines Mannes aus Hessen abgelehnt, der auf einen Stopp des Verfahrens zur Wahl des Intendanten des ZDF abzielte. Nach Auffassung des Gerichts ist die Vorgabe, dass nur solche Eigenbewerbungen in das Wahlverfahren einbezogen werden, die zumindest von einem Mitglied des pluralistisch besetzten Fernsehrates unterstützt werden, gerechtfertigt ist.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls bewarb sich beim ZDF für die
Mit seinem beim Verwaltungsgericht Mainz gestellten Eilantrag wandte sich der Antragsteller gegen das Wahlverfahren. Er machte geltend, dass er durch das Erfordernis, dass er mit seiner Eigenbewerbung nur dann zur
Die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz lehnten den Eilantrag ab. Es bestehe kein rechtlicher Anlass, das Wahlverfahren zu stoppen. Dass nur solche Eigenbewerbungen in das Wahlverfahren einbezogen würden, die zumindest von einem Mitglied des pluralistisch besetzten Fernsehrates unterstützt würden, sei angesichts des für die
Die unterbliebene Einladung des Antragstellers zu einer persönlichen Vorstellung verletzte dessen Rechte nicht. Da kein Mitglied des Fernsehrates seine persönliche Vorstellung gewünscht habe – anders beim derzeitigen Programmdirektor -, müsse eine solche auch nicht erfolgen.
Der Antragsteller könne sich auch nicht auf seine verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der Zusammensetzung des Fernsehrates stützen. Dies gelte selbst dann, wenn seine Bedenken durchgreifen würden und er eine realistische Chance hätte, von einem seinen Vorstellungen entsprechenden Gremien gewählt zu werden. Denn erfahrungsgemäß sei anzunehmen, dass eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine rückwirkenden Folgen hätte, sondern dem Normgeber innerhalb eines Übergangszeitraums den Erlass einer Neuregelung aufgeben würde.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Mainz_4-L-56611MZ_VG-Mainz-Eilantrag-gegen-ZDF-Intendantenwahl-erfolglos~N11811
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11811
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.