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Ein wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilter Nigerianer darf ausgewiesen werden. Weil er schon seit Jahren keinen Kontakt zu seinem deutschen Kind hat, kann er auch insoweit kein besonderes Interesse an einem Verbleib im Bundesgebiet geltend machen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der als Jugendlicher eingereiste Kläger stellte im Jahr 2002 erfolglos einen Asylantrag. Im Juni 2010 wurde der Kläger rechtskräftig wegen
Wegen der Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe sei der Kläger nach dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2015
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Mainz (pm)
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