wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 28.08.2015
3 L 665/15.MZ -

Sperrung von Innenstadt-Straßen für Schwerlast-Durchgangsverkehr rechtmäßig

Verkehrsbehördliche Sperrung für Schwerlastverkehr zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen zulässig

Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass die Stadt Worms zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen mehrere Straßen ihrer Innenstadt für den Durchgangsverkehr mit Lkw über 3,5 Tonnen sperren darf.

Im zugrunde liegenden Streitfall machte die Südzucker AG mit ihrem gerichtlichen Eilantrag im Wesentlichen geltend, dass die Anordnung zur Sperrung mehrere Straßen der Wormser Innenstadt für den Durchgangsverkehr mit Lkw über 3,5 Tonnen weder aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs noch zum Schutz der Wohnbevölkerung von Lärm und Abgasen erforderlich sei. Aufgrund der Sperrung müssten ihre Lkw insbesondere während der Zuckerrübenernte eine um 7,6 km längere Strecke befahren, was zu täglichen Mehrkosten von rund 3.200 Euro führe.

Wohnbevölkerung ist insbesondere zur Nachtzeit allein durch Rübentransportfahrzeuge mit atypischer Lärmbeeinträchtigung belastet

Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Antrag ab. Die verkehrsbehördliche Sperrung für Schwerlastverkehr habe zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen ergehen dürfen. Bei einer Anlieferung der Zuckerrüben rund um die Uhr und ca. 400 Fahrzeugbewegungen täglich allein durch Rübentransportfahrzeuge sei mit einer atypischen Lärmbeeinträchtigung für die an den Straßen ansässige Wohnbevölkerung insbesondere zur Nachtzeit zu rechnen, der mit der Anordnung begegnet werden könne. Die Sperrung der Straßen für den Durchgangsverkehr mit Lkw über 3,5 Tonnen sei auch ermessensfehlerfrei erfolgt. Sie betreffe nicht ausschließlich die Antragstellerin, sondern den Schwerlastdurchgangsverkehr insgesamt. Der Umstand, dass das Unternehmen infolge nunmehr längerer Fahrwege mit Mehrkosten zu rechnen habe, führe nicht zur Rechtswidrigkeit der Sperrung, da weder verfassungsrechtlich geschützte Positionen berührt noch unverhältnismäßige Belastungen hervorgerufen würden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Mainz_3-L-66515MZ_Sperrung-von-Innenstadt-Strassen-fuer-Schwerlast-Durchgangsverkehr-rechtmaessig~N21580

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21580 Dokument-Nr. 21580

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.