wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 13.04.2016
3 K 508/15.MZ -

Baugenehmigung für Kaffeerösterei wegen nicht auszuschließender unzumutbarer Geruchsemissionen aufgehoben

In der Genehmigung enthaltene Betriebszeiten überschreiten bei voller Ausnutzung deutlich Grenzwert für Gerüche

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass eine zum Betrieb einer Kleinrösterei ergangene Baugenehmigung bestimmt genug gefasst sein muss, um sicherzustellen, dass von der Anlage keine unzumutbaren Geruchsimmissionen auf das Grundstück von Nachbarn ausgehen. In dem vom Verwaltungsgericht verhandelten Fall war die Baugenehmigung diesbezüglich nicht hinreichend bestimmt, sodass die Genehmigung aufgehoben wurde.

Im zugrunde liegenden Rechtstreit wandte sich eine Nachbarin gegen eine Baugenehmigung zum Umbau einer Scheune in eine Kleinrösterei nebst Verkaufsstelle. Ihr Grundstück liegt etwa 15 m von der Röstanlage mit Abluftkamin entfernt. Sie machte u.a. geltend, dass von der Kaffeerösterei unzumutbare Gerüche und auch Rauch auf ihr Grundstück ausgingen. Die Baugenehmigung enthalte keine ausreichenden Regelungen zum Schutz der Nachbarschaft, da sie weder die Anzahl der Röstvorgänge noch die Geruchsstunden begrenze. Mit den erlaubten Betriebszeiten (werktags von 9 Uhr bis 18 Uhr) könnten die maximal zulässigen Geruchsstunden überschritten werden. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gab das Verwaltungsgericht der Klage statt.

Unzumutbare Geruchimmissionen können nicht ausgeschlossen werden

Das Verwaltungsgericht Mainz entschied, dass die Baugenehmigung als nicht hinreichend bestimmt sei, weil sich ihr nicht mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen lasse, dass nur solche Nutzungen der Kaffeeröstanlage erlaubt seien, die Nachbarrechte nicht beeinträchtigten. Die in der Genehmigung enthaltenen Betriebszeiten überschritten bei voller Ausnutzung den Grenzwert für Gerüche von 10 % der Jahresstunden deutlich. Weil vor der Erteilung der Genehmigung kein Gutachten zur Geruchsstundenhäufigkeit eingeholt und auch keine maximale Nutzungsdauer der Kaffeeröstanlage festgelegt worden seien, könnten also unzumutbare Geruchsimmissionen nicht ausgeschlossen werden. Dem stehe nicht entgegen, dass die Anlage derzeit nur wenige Stunden in Betrieb (ca. 15 Stunden/Woche) und insoweit eine Änderung durch die beigeladenen Betriebsinhaber auch nicht beabsichtigt sei. Maßgeblich für die gerichtliche Prüfung der Baugenehmigung sei, dass sie die Ausnutzung der gesamten Betriebszeiten zulasse, ohne die Verletzung von Nachbarrechten mit der erforderlichen Klarheit und Sicherheit auszuschließen. Entgegen der Auffassung der Klägerin füge sich das Vorhaben einer Kleinrösterei jedoch in die nähere Umgebung ein, die als von Wohnen und landwirtschaftlicher Nutzung geprägtes Dorfgebiet anzusehen sei. Eine Anlage dieser Dimension sei typischerweise nicht geeignet, im Hinblick auf den Gebietscharakter störend zu wirken. Weitere zum Schutz von Nachbarn vorgesehene immissionsschutzrechtliche Vorschriften würden von dem genehmigten Vorhaben ebenfalls eingehalten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Mainz_3-K-50815MZ_Baugenehmigung-fuer-Kaffeeroesterei-wegen-nicht-auszuschliessender-unzumutbarer-Geruchsemissionen-aufgehoben~N22540

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22540 Dokument-Nr. 22540

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.