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Das Inverkehrbringen von Produkten, die Cannabidiol (CBD) enthalten, darf untersagt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Antragstellerin vertreibt von ihr als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnete Hanföle und Schlaftropfen, die
Die Antragstellerin verstoße durch das Inverkehrbringen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30079
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