wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 25.04.2007
1 L 170/07.MZ -

Feuerwehreinsatz wegen Alarmnebel - Ladenbesitzer muss keine Kosten erstatten

Gericht hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kostenbescheides

Jedenfalls vorerst muss ein Geschäftsmann aus Worms (Antragsteller) rund 1.700,-- € für einen Feuerwehreinsatz nicht bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.

Eine Privatperson meldete der Polizei nachts einen Einbruch in die Geschäftsräume des Antragstellers. Die Polizei stellte am Tatort Rauchentwicklung fest und alarmierte die Feuerwehr, die mit zwei Löschzügen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr ausrückte. Ingesamt waren sechs Fahrzeuge und zweiundzwanzig Mann im Einsatz. Die Wehrleute erkannten, dass es sich nicht um Rauchentwicklung infolge eines Brandes, sondern um durch die Alarmanlage ausgelösten Alarmnebel handelte. Daraufhin rückte ein Löschzug wieder ab, während der andere auf Anordnung der Polizei die Geschäftsräume belüftete.

Mit sofort vollziehbarem Bescheid verlangte die Stadt Worms vom Antragsteller Ersatz der Kosten für den Feuerwehreinsatz in Höhe von 1.709,04 €.

Mit dem Ziel, bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids im Hauptsacheverfahren die Kosten vorerst nicht bezahlen zu müssen, wandte sich der Antragsteller an das Verwaltungsgericht. Die Kostenanforderung sei nicht gerechtfertigt, da keine Brandgefahr bestanden habe. Die Polizei habe den geruchlosen Nebel fehlinterpretiert. Im Übrigen habe ihm die Polizei den Einbau der Nebel-Alarmanlage empfohlen, nachdem bereits mehrfach in sein Geschäftslokal eingebrochen worden sei.

Die Richter der 1. Kammer haben dem Antrag stattgegeben, so dass der Antragsteller die Kosten vorerst nicht zahlen muss. Es bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kostenbescheides, weil dessen Berechnungsgrundlagen derzeit nicht nachvollziehbar seien und eine Aufklärung im Eilverfahren nicht möglich sei. Die Angaben im Kostenbescheid deckten sich nicht mit denen im Einsatzbericht der Feuerwehr. So gebe es Divergenzen bezüglich der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, bezüglich der Einsatzdauer und der Anzahl der eingesetzten haupt- bzw. ehrenamtlichen Feuerwehrmänner.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2007
Quelle: ra-online, VG Mainz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Mainz_1-L-17007MZ_Feuerwehreinsatz-wegen-Alarmnebel-Ladenbesitzer-muss-keine-Kosten-erstatten.news4225.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4225 Dokument-Nr. 4225

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.