wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 15.03.2004
1 K 826/03.MZ -

Sonn- und Feiertagsschutz gilt fort - Autowaschanlage am Sonntag unzulässig

Ungeachtet gesellschaftlicher Veränderungen widerspricht der Betrieb einer automatisierten Autowaschanlage an Sonn- und Feiertagen dem Landesgesetz über den Schutz von Sonn- und Feiertagen. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden.

Die Ordnungsbehörde einer rheinhessischen Gemeinde untersagte dem Kläger den Betrieb seiner Autowaschanlage an Sonn- und Feiertagen. Es geht um eine weitgehend automatisierte, offen gestaltete Selbstbedienungsanlage in einem Gewerbegebiet, in dem sich auch eine Kirche und einige Einfamilienhäuser befinden.

Die vom Kläger angerufenen Richter der 1. Kammer haben die behördliche Verfügung bestätigt: Der Waschbetrieb sei eine öffentlich bemerkbare Tätigkeit, die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widerspreche; als solche sei er nach dem Landesgesetz verboten.

Die Verfassungen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz gewährleisteten den Schutz von Sonn- und Feiertagen als ein Grundelement des sozialen Lebens und der staatlichen Ordnung. Als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung bzw. als „Tage der religiösen Erbauung, seelischen Erhebung und Arbeitsruhe“ bezeichneten die Verfassungen die Sonn- und Feiertage. Diese Gesetzesaussagen seien unverändert verbindlich, ungeachtet der Wandlungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Dem hieraus ableitbaren Wesen des Sonn- und Feiertags widerspreche der gewerbliche Waschanlagenbetrieb.

Allein der Gesetzgeber habe es in der Hand, den Schutzumfang der Sonn- und Feiertagsruhe entsprechend den Veränderungen in der gesellschaftlichen Wirklichkeit zu modifizieren. Der rheinland-pfälzische Landesgesetzgeber habe aber erst unlängst zu erkennen gegeben, dass die gesetzlichen Schutzvorgaben in Rheinland-Pfalz nach wie vor Verbindlichkeit beanspruchen. Denn in Kenntnis des gesellschaftlichen Wandels habe er zwar zu Gunsten von Videotheken eine begrenzte Lockerung des Sonn- und Feiertagsschutzes vorgenommen, nicht aber in anderen Bereichen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2005
Quelle: Pressemitteilung VG Mainz vom 27.05.2004

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Mainz_1-K-82603MZ_Sonn-und-Feiertagsschutz-gilt-fort-Autowaschanlage-am-Sonntag-unzulaessig.news37.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 37 Dokument-Nr. 37

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.