wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Mainz, Entscheidung vom 19.05.2005
1 K 535/03.MZ -

Liger, Emu, Mandrill ... Exotische Tiere in Worms zu Recht weggenommen

Exotische Tiere, die er auf einem Grundstück in Worms hielt, hat die Stadt Worms einem Zirkusartisten (Kläger) weggenommen, um sie artgerecht unterzubringen. Zu Recht, hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden.

Zunächst übernahm der Kläger mehrere exotische Tiere – zwei Liger (Mischung aus Löwe und Tiger), 13 Paviane, 1 Mandrill – von einem Zirkus und hielt sie auf einem angemieteten Gelände in Worms. Später holte er weitere Tiere hinzu, 4 Emus, 5 Präriehunde, 2 Timorhirsche, 2 Stachelschweine, Schwarzschwäne und Ziegen.

Ein Amtsveterinär stellte u.a. Folgendes fest: Die beiden Liger wurden in einem Transportwagen ohne Beschäftigungsmöglichkeiten gehalten, der Mandrill musste mit 7,5 m² auskommen und die 4 Emus waren in einem dunklen Verschlag von 10 m² untergebracht, obwohl sie als Laufvögel mindestens 300 m² Auslauffläche benötigt hätten. Einem der Schwäne habe wegen eines Pfropfes im Hals der Erstickungstod gedroht.

Als der Kläger der Aufforderung, für eine artgerechte Haltung der Tiere zu sorgen, nicht nachkam, ordnete die Stadt Worms die Wegnahme und artgerechte Unterbringung der Tiere an. Hiergegen erhob der Kläger Widerspruch, den der Stadtrechtsausschuss der Stadt Worms zurückwies.

Daraufhin rief der Kläger das Verwaltungsgericht an. Er habe die Tiere artgerecht und korrekt unter Zirkusbedingungen gehalten. Die Stadt Worms habe sich zum Werkzeug vermeintlicher Tierschützer machen lassen.

Die Anordnung der Stadt Worms ist rechtens, entschieden jetzt die Richter der 1. Kammer. Ein Gutachten des Amtsveterinärs und mehrerer anderer Tierärzte besagten, dass die Tiere nicht artgerecht untergebracht und nicht ausreichend versorgt gewesen seien. Die Anforderungen an die Haltung der Tiere richteten sich nicht nach den für die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben maßgeblichen ministeriellen Leitlinien. Hierfür wäre Voraussetzung, dass der Kläger seine Tiere täglich verhaltensgerecht beschäftigt. Davon könne auch nicht ansatzweise die Rede sein. Die somit maßgeblichen Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren habe der Kläger aber nicht erfüllt. Darüber hinaus belegten weitere tierärztliche Bescheinigungen erhebliche gesundheitliche Schäden des Mandrills, der Mantelpaviane und der Liger. So habe beispielsweise das Ligerweibchen unter anderem eine eitrige Gebärmutterentzündung und vier frakturierte Eckzähne gehabt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 15/05 des VG Mainz vom 15.06.2005

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Mainz_1-K-53503MZ_LigerEmuMandrill-Exotische-Tiere-in-Worms-zu-Recht-weggenommen.news604.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 604 Dokument-Nr. 604

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.