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Wer betrunken Rad fährt, riskiert, dass seine Kraftfahrzeug-Fahrerlaubnis entzogen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz hervor. Im zugrunde liegenden Fall entzog die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einer Frau in mittleren Jahren aus dem Kreis Mainz-Bingen (Antragstellerin) infolge einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis.
Weil sie mit ihrem
Die Behörde ordnete die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an und entzog nach dessen Erstellung der Antragstellerin mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Die Richter der 7. Kammer haben diese Maßnahme bestätigt.
Zur Klärung von Zweifeln an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Alkoholproblematik ordne die Fahrerlaubnisbehörde die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt worden sei. Dabei gelte auch ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 07/08 des VG Mainz vom 13.03.2008
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Dokument-Nr. 5757
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