wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 27.08.2020
9 A 280/19 MD -

Kreistagswahl: Ausschluss einzelner Personen von der Kreistagssitzung stellt noch keinen Verstoß gegen den Öffentlichkeits­grundsatz dar

Kreistagswahl am 26.05.2019 im Landkreis Stendal ordnungsgemäß durchgeführt

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat sich in einem Klageverfahren mit der Frage befasst, ob die Kreistagswahl am 26.05.2019 im Landkreis Stendal ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.

Mit seiner gegen den Kreistag des Landkreises Stendal gerichteten Klage wollte der Kläger die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung seiner Einsprüche gegen die Kreistagswahl überprüfen lassen. Darin hatte er zum einen die Verletzung des Öffentlichkeitsprinzips gerügt, da zumindest zwei Personen aufgrund eines Hausverbotes an der Teilnahme der vorangegangenen Kreistagssitzung gehindert gewesen seien. Zum anderen hätten die Bezeichnungen zweier Wählergruppen nicht den Erfordernissen des Wahlrechts entsprochen. Die Bezeichnungen "Pro Altmark" und "Landwirte der Region" ließen den erforderlichen regionalen Bezug nicht erkennen.

Verwaltungsgericht Magdeburg weist Klage ab

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat die Klage abgewiesen. Dabei war die Prüfung auf die vom Kläger geltend gemachten Punkte zu beschränken.

Zur Begründung ihrer Entscheidung teilte die Kammer mit, der Ausschluss einzelner Personen von der Kreistagssitzung stelle noch keinen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz dar. Denn die Beschlussfassung sei im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung erfolgt. Allein der Ausschluss dieser Personen infolge eines Hausverbotes ändere an der gegebenen Öffentlichkeit nichts.

Bezeichnungen der Wählergemeinschaften "Pro Altmark" und "Landwirte der Region" zulässig

Auch die Zulassung der Wählergemeinschaften "Pro Altmark" und "Landwirte der Region" verstoße nicht gegen wahlrechtliche Vorschriften. Die Bezeichnungen führten zu keiner Verwechslungsgefahr mit anderen Wahlbewerbern. Dies gelte sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wahlgebietes. Ein hinreichender Bezug zum Wahlgebiet sei erkennbar. Dass das Wahlgebiet sich nicht nur auf den Bereich der Altmark erstrecke, stelle den hinreichenden Bezug der Wählergruppen zum Wahlgebiet nicht infrage.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Magdeburg_9-A-28019-MD_Kreistagswahl-Ausschluss-einzelner-Personen-von-der-Kreistagssitzung-stellt-noch-keinen-Verstoss-gegen-den-Oeffentlichkeitsgrundsatz-dar~N29128

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29128 Dokument-Nr. 29128

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.