wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 22.12.2021
7 B 303/21 MD -

Ohne Nachweis der Geeignetheit für Kinder darf eine Schule nicht einen bestimmten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest von den Schülern verlangen

Keine generelle Befreiung vom Selbsttest

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte sich im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes mit der Frage der Anwendung eines Antigen-Schnelltests in einer Schule zu beschäftigen.

Die Antragsteller begehrten den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um der von ihnen besuchten Schule zu untersagen, von ihnen einen Selbsttest (sog. Antigen-Schnelltest) zum Zwecke des Besuchs der Schule zu verlangen. Weiter wollten sie mit ihrem Eilantrag erreichen, dass sie zunächst ohne eine vorherige Selbsttestung Zugang zum Schulgelände ihrer Schule gewährt bekommen.

Schule darf nicht den Schnelltest : "NASOCHECKcomfort SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest der Fa. Lepu Medical" verlangen

Der Eilantrag hatte zum Teil Erfolg. Das Gericht untersagte der Schule im Wege einer einstweiligen Anordnung, von den Antragstellern einen Selbsttest mittels eines in der Schule verwendeten Testkits des Typs: „NASOCHECKcomfort SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest der Fa. Lepu Medical“ zu verlangen. Das Gericht hat dazu ausgeführt, dass von der Antragsgegnerin nicht habe glaubhaft gemacht werden können, dass es sich bei diesem Produkt um einen für die Anwendung durch Kinder geeigneten Selbsttest handele. Es hat sich dabei ausführlich insbesondere mit den Herstellerangaben auseinandergesetzt.

Keine generelle Befreiung vom Selbsttest

Soweit die Antragsteller mit ihrem Eilantrag sinngemäß eine generelle Befreiung von Selbsttests im Hinblick auf den Schulbesuch begehrt haben, hat die Kammer den Antrag abgelehnt. Dazu hat die Kammer ausgeführt, dass davon auszugehen sei, dass sich die Pflicht zum Nachweis eines negativen Schnelltests, den die Schule als Selbsttest anzubieten habe, bei dem derzeitigen Infektionsgeschehen und auch unter Berücksichtigung der zu verzeichnenden Fortschritte bei der weitgehenden Durchimpfung der Bevölkerung voraussichtlich im Hauptsacheverfahren als verhältnismäßige Maßnahme mit geringer Eingriffsintensität zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus und somit als rechtmäßig erweisen werde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Magdeburg_7-B-30321-MD_Ohne-Nachweis-der-Geeignetheit-fuer-Kinder-darf-eine-Schule-nicht-einen-bestimmten-SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest-von-den-Schuelern-verlangen.news31335.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31335 Dokument-Nr. 31335

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.