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Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017
5 A 749/14 MD -

Verrechnung von Leistungsbezügen bei der Professoren­besoldung rechtmäßig

Kein Verstoß gegen Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass die Anrechnungsregelung für Leistungsbezüge bei der Besoldung von Professoren in Sachsen-Anhalt verfassungs­rechtlich unbedenklich ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Klage einer Professorin von der Otto-von-Guericke-Universität zur Weiterzahlung von Leistungsbezügen.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 14. Februar 2012 eine Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation zur Professorenbesoldung in Hessen getroffen. Darin hatte es bemängelt, dass eine amtsangemessene Alimentation nur bei einer Kombination aus Grundgehalt und - nicht jedem frei zugänglichen - Leistungsbezügen erreicht werden konnte. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Form der Alimentation für partiell verfassungswidrig.

Landesgesetzgeber erhöht Grundgehalt der Universitätsprofessoren deutlich

Aufgrund einer vergleichbaren Rechtslage in Sachsen-Anhalt reagierte der Landesgesetzgeber auf dieses Urteil. Er erhöhte das Grundgehalt der Universitätsprofessoren deutlich. Die bis zur Änderung gewährten Leistungsbezüge (Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge) verrechnete er mit dieser Erhöhung. Dadurch werden diese Leistungsbezüge nur noch dann ausgezahlt, wenn sie über den Betrag hinausgehen, um den das Grundgehalt erhöht worden ist. Gegen diese Neuerung ging die Klägerin gerichtlich vor.

VG: Anrechnungsregelung verfassungsrechtlich unbedenklich

Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies die Klage ab und verwies darauf, dass es die Anrechnungsregelung für verfassungsrechtlich unbedenklich halte. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation bestehe nicht, da diese nunmehr durch die Erhöhung des Grundgehaltes sichergestellt werde. Die neue Regelung führe bei der Klägerin nicht zu einer Verringerung der nominalen Besoldungshöhe. Es stehe dem Gesetzgeber frei, die Beamtenbesoldung neu zu strukturieren.

System leistungsabhängiger Bezüge bei Professorenbesoldung nach wie vor gegeben

Das Gericht hielt es ebenfalls nicht für bedenklich, dass die Klägerin aufgrund der Anrechnung ihrer Leistungsbezüge bei der Höhe ihrer Besoldung den Professoren gleichgestellt wird, die lediglich das neue - erhöhte - Grundgehalt beziehen. Das System der leistungsabhängigen Bezüge bei der Professorenbesoldung sei nach wie vor gegeben und stehe der Klägerin weiterhin offen. Die Grundlage für die vor der Änderung gewährten Leistungsbezüge sei mit der Erhöhung des Grundgehaltes entfallen. Die übergangsweise Kürzung im Rahmen einer Umstellung in der Besoldungsstruktur bei gleichbleibender Finanzlage sei hinzunehmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg/ra-online

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