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Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 26.10.2023
15 B 43/23 MD -

Halles OB scheitert mit Eilantrag im Streit um Kürzung der Dienstbezüge vor dem Verwaltungsgericht

OB muss weiter auf 50 Prozent seiner Dienstbezüge verzichten

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat in einem Beschluss des vorläufigen Rechtsschutzes den Antrag des suspendierten Hallenser Oberbürgermeisters auf Aufhebung des Einbehalts von 50 % seiner Dienstbezüge aufgrund der Verfügung des Landes­verwaltungs­amtes vom 07.06.2021 abgelehnt.

Das Disziplinargericht hatte keine ernstlichen Zweifel an der im Bescheid vorgenommenen Prognose, dass es bei Fortgang der behördlichen Ermittlungen voraussichtlich zu einer Entfernung des suspendierten Oberbürgermeisters aus dem Beamtenverhältnis kommen werde. Dabei lagen der Verfügung des Landesverwaltungsamtes die Geschehnisse um die vorzeitigen Impfungen von mindestens 585 nicht „schutzberechtigten Personen“, darunter auch dem Antragsteller, zugrunde.

Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen für disziplinarrechtliches Verfahren nicht von entscheidender Bedeutung

Das VG stellte bei seiner Entscheidung maßgeblich auf die Vertrauensbeeinträchtigung des Bürgers gegenüber dem Amtsträger ab, die sich daraus ergebe, wenn sich der Oberbürgermeister als oberster Repräsentant der Kommune selbst nicht an die vorgegebene Impfreihenfolge halte. Wegen der eigenständigen disziplinarrechtlichen Bewertung des Sachverhalts ist die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Oberbürgermeister für dieses disziplinarrechtliche Verfahren nicht von entscheidender Bedeutung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg, ra-online (pm/ab)

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