wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 02.07.2018
8 K 2202/17 -

Von der SS verschleppte Kinder haben keinen Anspruch auf Entschädigung

Richtlinien über Härteleistungen an Opfer von NS-Unrechtsmaßnahmen sieht keine Entschädigung für zwangsweise "Germanisierung" vor

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass in der Zeit des Nationalsozialismus von der SS verschleppte Kinder keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Entschädigung haben.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden in den im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten (unter anderem auch Polen) Kinder ihren Eltern von der SS weggenommen. In den sogenannten "Lebensborn-Heimen" wurden die "geraubten Kinder" unter Verschleierung ihrer wahren Identität untergebracht und später in deutsche Familien vermittelt. Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde 1942 in Polen als Kind wegen seines "arischen" Aussehens von der SS verschleppt und über die Organisation "Lebensborn" einem reichsdeutschen Ehepaar vermittelt. Im November 2015 beantragte der Kläger eine einmalige Beihilfe nach den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von NS-Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG-Härterichtlinien). Diese Richtlinie sieht vor, dass Leistungen erbracht werden können, wenn eine Person wegen ihres gesellschaftlichen oder persönlichen Verhaltens oder wegen besonderer persönlicher Eigenschaften (z.B. geistiger Behinderungen) vom NS-Regime angefeindet wurde. Den Antrag lehnte die beklagte Bundesrepublik u.a. mit der Begründung ab, dass der Kläger nicht wegen seines Verhaltens oder wegen besonderer Eigenschaften angefeindet worden sei.

VG verneint gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Entschädigung

Das Verwaltungsgericht Köln stellte nunmehr fest, dass kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Entschädigung bestehe. Es wies darauf hin, dass es die ablehnende Entscheidung nur sehr eingeschränkt, nämlich daraufhin überprüfen könne, ob die Behörde ihre Verwaltungspraxis gleichmäßig ausgeübt und die Richtlinie gleichmäßig angewandt habe. Dies sei der Fall gewesen, weil die Beklagte in keinem Fall Leistungen an "geraubte Kinder" erbracht habe. Es sei für das Gericht zwar nicht zweifelhaft, dass dem Kläger durch seine zwangsweise "Germanisierung" ganz erhebliches Unrecht angetan worden sei. Über die Feststellung einer Ungleichbehandlung hinaus sei es dem Gericht aber aus Rechtsgründen verwehrt, den Anwendungsbereich der Richtlinie zu Gunsten des Klägers zu erweitern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koeln_8-K-220217_Von-der-SS-verschleppte-Kinder-haben-keinen-Anspruch-auf-Entschaedigung~N26119

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26119 Dokument-Nr. 26119

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.