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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat CBD-Tropfen zu Recht als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens gegen die Feststellung abgewiesen.
Der Wirkstoff
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Bei den Erzeugnissen handele es sich um
Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/cc)
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