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Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage eines an Multiple-Sklerose erkrankten Patienten auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken teilweise stattgegeben und das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, über die Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken neu zu entscheiden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, der seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankt ist, begehrt vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die
Diese wurde ihm vom BfArM mit der Begründung versagt, eine
Dem folgte das Verwaltungsgericht Köln jedoch nicht: Es stellte fest, dass die ablehnende Entscheidung des BfArM rechtswidrig war. Zwingende Versagungsgründe lägen nicht vor. Die Sicherungsmaßnahmen des Klägers seien ausreichend. Der jahrelange Eigenanbau belege, dass der Kläger sich durch eine Therapie mit dem eigenangebauten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 10918
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