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Der Spitzenkandidat für die Europawahl der Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Eilantrag der Partei BSW abgelehnt.
Am 6. Juni 2024 und damit wenige Tage vor der Europawahl am 9. Juni 2024 findet in der ARD die
Mit ihrem Eilantrag macht die
Das Gericht ist dem nach summarischer Prüfung nicht gefolgt und hat im Wesentlichen ausgeführt: Der WDR hat bei redaktionell gestalteten Sendungen vor Wahlen das Recht der Bewerber auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen zu beachten. Das Recht auf
Die gebotene Begrenzung der Teilnehmenden auf Vertreter jener Parteien, die bereits im aktuellen Europaparlament vertreten sind, ist zulässig, da in der Sendung auch ein Rückblick auf die parlamentarische Arbeit der eingeladenen Parteien erfolgen soll. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34031
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