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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss der Presse keine Auskunft erteilen über die Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundeskanzlerin Merkel zum Umgang mit angeblichen Versuchen amerikanischer Behörden, Zugriff auf Forschungsergebnisse der CureVac AG zu erlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln
entschieden und damit den Eilantrag eines Journalisten abgelehnt.
Im hier vorliegenden Fall forscht, das Biotechunternehmen mit Sitz in Tübingen u. a. nach einem Impfstoff gegen das Coronavirus. Nachdem in der Öffentlichkeit über angebliche Versuche amerikanischer Behörden berichtet wurde, Zugriff auf Forschungsergebnisse des Unternehmens zu erwerben oder anderweitig zu sichern, begehrte der Antragteller vom BMG
Das Ministerium lehnte den Antrag ab. Daraufhin hat der Journalist einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. In dem gerichtlichen Verfahren vertrat er die Auffassung, als Vertreter der Presse stehe ihm aus dem Grundrecht der Pressefreiheit der geltend gemachte
Das Gericht ist dem nicht gefolgt und hat im Wesentlichen ausgeführt: Dem geltend gemachten presserechtlichen
Im konkreten Fall gehe es um Abstimmungen zu einem dynamischen Geschehen, bei dem ein eigenverantwortliches Handeln der Regierung auch mit Blick auf eine eventuelle künftige Entscheidung eigenverantwortliches Handeln der Regierung müsse. Gerade die Entwicklungen der jüngsten Zeit mit der Entscheidung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28916
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