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Im "Wahl-O-Mat", der Wahlentscheidungshilfe der Bundeszentrale für politische Bildung für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März 2021, müssen die politischen Thesen von Einzelbewerbern nicht berücksichtigt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Der Antragsteller steht als
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Die Bundeszentrale erfülle mit dem "Wahl-O-Mat" ihren verfassungsrechtlichen Informationsauftrag. Dazu gehöre es, Informationen auszuwählen, aufzubereiten und übersichtlich darzustellen, um eine möglichst große Zahl von Adressaten zu erreichen. Dabei könne die Bundeszentrale sich von der Relevanz für die Mehrheit der Anwender leiten lassen und
Nach dem Landtagswahlrecht von Baden-Württemberg könnten sich
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29961
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