wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 06.11.2023
23 M 53/23 -

Vergleich wirksam, aber nicht vollstreckbar: VG lehnt Zwangsgeldandrohung gegen Möbelhaus Segmüller ab

Keine Vollstreckung mangels Vollstreckungstitel

Im Streit um die Größe eines Möbelhauses der Firma Segmüller in Pulheim hat das Verwaltungsgericht Köln einen Vollstreckungs­antrag der Stadt Leverkusen abgelehnt. Ein zwischen der Stadt und Segmüller geschlossener Vergleich zur Begrenzung der Verkaufsfläche sei wirksam, aber nicht vollstreckbar, heißt es in einem Beschluss.

Die Firma Segmüller betreibt das Möbelhaus seit 2017. Gegen die damalige Baugenehmigung, die eine Verkaufsfläche von rund 54.000 Quadratmetern zuließ, klagten die Städte Leverkusen und Bergheim vor dem Verwaltungsgericht Köln. Sie hielten den Einzelhandel in ihren Städten für gefährdet. Die gesetzliche Verpflichtung, die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen, sei verletzt worden. In den Klageverfahren (u.a. 23 K 1609/16) schloss die Firma Segmüller mit beiden Städten einen Vergleich, in dem sie sich unter anderem verpflichtete, nicht mehr als 30.000 Quadratmeter als Verkaufsfläche zu nutzen. Nach Eintragung einer Baulast und von Grunddienstbarkeiten zur rechtlichen Absicherung dieser Beschränkung erklärten die Verfahrensbeteiligten die Klageverfahren für erledigt. Im Mai 2023 erhob die Firma Segmüller eine Klage - nur - gegen die Stadt Bergheim, mit der sie eine Abänderung des Vergleichs begehrt, um die Verkaufsfläche des Möbelhauses zu erweitern. Über diese Klage ist noch nicht entschieden. Obwohl der Vergleich mit der Begrenzung auf 30.000 Quadratmeter Verkaufsfläche Bestand hat, erteilte die Stadt Pulheim der Firma Segmüller im August 2023 eine Baugenehmigung zur Erweiterung der Verkaufsfläche auf rund 38.000 Quadratmeter. Gegen diese Baugenehmigung haben die Städte Leverkusen und Bergheim erneut Klage erhoben, über die gleichfalls noch nicht entschieden ist.

Mangels Vollstreckungstitel keine Vollstreckung

Nachdem die Firma Segmüller eine Pressemitteilung mit dem Titel "Grünes Licht für die Erweiterung der Ausstellungsfläche für Segmüller in Pulheim" herausgegeben hatte, in der es hieß, die Erweiterung auf 38.000 Quadratmeter solle "zügig umgesetzt werden", stellte die Stadt Leverkusen einen Antrag auf Vollstreckung des Vergleichs. Der Firma Segmüller sollte vom Gericht ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 25.000 Euro angedroht werden für den Fall, dass die Verkaufsfläche auf mehr als 30.000 Quadratmeter erweitert wird. Diesen Antrag hat das Gericht nunmehr abgelehnt. Der Vergleich kann nicht unmittelbar vollstreckt werden. Es handelt sich nicht um einen Vollstreckungstitel im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung, weil der Vergleich nicht unmittelbar zur Beendigung des damaligen Rechtsstreits geführt hat. Vielmehr sind nach Abschluss des Vergleichs noch die Eintragung der Sicherungsrechte und Erklärungen zur Beendigung der Klageverfahren notwendig gewesen. Dieser formale Aspekt ändert indes nichts an der Wirksamkeit des Vergleichs. Insofern hat das Gericht betont, dass die Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 30.000 Quadratmetern weiterhin gilt und die Firma Segmüller sich rechtsuntreu verhält, wenn sie diese von ihr selbst eingegangene Verpflichtung missachtet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koeln_23-M-5323_Vergleich-wirksamaber-nicht-vollstreckbar-VG-lehnt-Zwangsgeldandrohung-gegen-Moebelhaus-Segmueller-ab.news33440.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33440 Dokument-Nr. 33440

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.