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Verwaltungsgericht Köln, sonstiges vom 01.09.2011
22 L 1011/11 -

VG Köln: First Mail Düsseldorf GmbH muss Preisanpassung vorerst hinnehmen

Portoerhöhung bei Tochterunternehmen First Mail

Das Tochterunternehmen First Mail Düsseldorf GmbH, die der Deutschen Post AG angehört, muss ihre Entgelte vorerst anpassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Im hiesigen Fall hat die Bundesnetzagentur aus Bonn unter anderem die Preise der First Mail für missbräuchlich erklärt und sie aufgefordert, ihre Entgelte anzupassen. Die First Mail Düsseldorf GmbH hat dagegen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht, dieser wurde aber nunmehr mit hiesiger Entscheidung abgelehnt.

Preisanpassung wegen Konzernverbundenheit zur Deutschen Post AG zumutbar

Die von der First Mail vorgebrachten Bedenken greifen nach Auffassung des Gerichts nicht durch. Die Kammer könne die Richtigkeit der streitigen Regelung im Eilverfahren wegen der komplexen Sach- und Rechtsfrage nicht abschließend klären und behält dies dem Hauptsacheverfahren vor. Sie geht aber davon aus, dass die First Mail und die Deutsche Post AG aufgrund ihrer Konzernverbundenheit wettbewerbsrechtlich als einheitliches Unternehmen anzusehen seien. Da die First Mail im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern ihre Verluste derzeit auf die DPAG abwälzen könne, sei es ihr zumutbar, zunächst den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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