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Das Tochterunternehmen First Mail Düsseldorf GmbH, die der Deutschen Post AG angehört, muss ihre Entgelte vorerst anpassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Im hiesigen Fall hat die
Die von der First Mail vorgebrachten Bedenken greifen nach Auffassung des Gerichts nicht durch. Die Kammer könne die Richtigkeit der streitigen Regelung im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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