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Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der Deutschen Post AG, mit der diese höhere Entgelte für die Annahme und Einsortierung von postfachaddressierten Sendungen ihrer Konkurrenten durchsetzen wollte, abgewiesen.
Seit 1999 nimmt die Deutsche Post AG von ihren Konkurrenten postfachadressierte Postsendungen an ihren Postfachanlagen entgegen und sortiert diese in die Postfächer der jeweiligen Empfänger ein. Dafür berechnete sie ihren Wettbewerbern für den Annahmevorgang 1,62 € (3,17 DM) zuzüglich 0,08 € (0,15 DM) je Sendung. Im Dezember 2001 beantragte sie bei der Bundesnetzagentur (BNA) die Genehmigung dieser Entgelte. Im Februar 2002 genehmigte die BNA die Entgelte nur teilweise, und zwar in Höhe von 0,58 € (1,14 DM) je Einlieferungsvorgang und 0,04 € (0,08 DM) je Sendung. Mit ihrer gegen die BNA gerichteten Klage wollte die Deutsche Post AG eine Genehmigung der Entgelte in der ursprünglich beantragten Höhe erreichen.
Zur Begründung des Urteils führt das Verwaltungsgericht Köln aus, dass die von der Deutschen Post AG im Genehmigungsverfahren vorgelegten Kostennachweise und die bei der BNA aus früheren Verfahren vorhandenen Kostendaten nicht ausreichten, um ein höheres als das genehmigte Entgelt zu rechtfertigen. Da die deutsche Post AG verpflichtet sei, im Genehmigungsverfahren detaillierte Kostennachweise einzureichen, gehe dies zu ihren Lasten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 27.06.2006
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Dokument-Nr. 2584
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