wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.06.2006
22 K 1644/02 -

Deutsche Post erhält keine höheren Entgelte für die Annahme von Postfachsendungen

Konkurrenten zahlen weiterhin die 2002 von der BNA festgelegten Preise

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der Deutschen Post AG, mit der diese höhere Entgelte für die Annahme und Einsortierung von postfachaddressierten Sendungen ihrer Konkurrenten durchsetzen wollte, abgewiesen.

Seit 1999 nimmt die Deutsche Post AG von ihren Konkurrenten postfachadressierte Postsendungen an ihren Postfachanlagen entgegen und sortiert diese in die Postfächer der jeweiligen Empfänger ein. Dafür berechnete sie ihren Wettbewerbern für den Annahmevorgang 1,62 € (3,17 DM) zuzüglich 0,08 € (0,15 DM) je Sendung. Im Dezember 2001 beantragte sie bei der Bundesnetzagentur (BNA) die Genehmigung dieser Entgelte. Im Februar 2002 genehmigte die BNA die Entgelte nur teilweise, und zwar in Höhe von 0,58 € (1,14 DM) je Einlieferungsvorgang und 0,04 € (0,08 DM) je Sendung. Mit ihrer gegen die BNA gerichteten Klage wollte die Deutsche Post AG eine Genehmigung der Entgelte in der ursprünglich beantragten Höhe erreichen.

Zur Begründung des Urteils führt das Verwaltungsgericht Köln aus, dass die von der Deutschen Post AG im Genehmigungsverfahren vorgelegten Kostennachweise und die bei der BNA aus früheren Verfahren vorhandenen Kostendaten nicht ausreichten, um ein höheres als das genehmigte Entgelt zu rechtfertigen. Da die deutsche Post AG verpflichtet sei, im Genehmigungsverfahren detaillierte Kostennachweise einzureichen, gehe dies zu ihren Lasten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 27.06.2006

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koeln_22-K-164402_Deutsche-Post-erhaelt-keine-hoeheren-Entgelte-fuer-die-Annahme-von-Postfachsendungen~N2584

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2584 Dokument-Nr. 2584

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.