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Die Genehmigung eines höheren Portos der Deutsche Post AG für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe (national) ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit zugestelltem Beschluss vom 4. Januar 2021 festgestellt und die aufschiebende Wirkung einer hiergegen gerichteten Klage angeordnet. Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung allerdings nur für den Antragsteller, einen bundesweit tätigen Logistik-Verband.
Der Verband hatte im eigenen Namen gegen die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die
Dem ist das Verwaltungsgericht gefolgt und hat die aufschiebende Wirkung der Klage im Verhältnis zu der klagenden Partei angeordnet. Die BNetzA sei von einem nicht zutreffenden Maßstab für die genehmigungsfähigen Kosten der
Das VG hat die Geltung der Entscheidung entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf das Verhältnis zwischen den konkreten Verfahrensbeteiligten beschränkt. Da seit dem Bekanntwerden der hier angegriffenen Entgeltgenehmigung im Dezember 2019 nunmehr über ein Jahr vergangen ist, dürften weitere Klagen bzw. Eilanträge gegen die Genehmigung nicht mehr zulässig sein.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29673
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