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Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der von Google betriebene E-Mail-Dienst "Gmail" ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes ist und deswegen von Google bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden muss.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheiden vom 2. Juli 2012 und vom 22. Dezember 2014 hatte die
Dieser Auffassung ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem E-Mail- Dienst zuzurechnen.
Aus der Einordnung von "Gmail" als Telekommunikationsdienst könnten ggf. weitere Rechte und Pflichten nach dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 21909
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