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Das Verwaltungsgericht Köln hat ein von der Bundesnetzagentur verhängtes Verbot zum Vertrieb von so genannten Mobilfunkrepeatern, die Mobilfunksignale empfangen, verstärken und weitergeben können, für rechtmäßig erklärt. Da die für die Repeater genutzten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern zugeteilt wurden, ist die Inbetriebnahme der Geräte durch andere ohne Einverständnis der Netzbetreiber mangels entsprechender Frequenzzuteilung unzulässig.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls vertreibt so genannte Mobilfunkrepeater, die Mobilfunksignale empfangen, verstärken und weitergeben können und in Bereichen mit schlechten Empfangsbedingungen - z.B. in Tiefgaragen, in U-Bahnstationen und in Bürogebäuden mit speziell beschichteten energiesparenden Fenstern - die Nutzung von Mobilfunk ermöglichen. Die Bundesnetzagetur hat den
Die hiergegen gerichtete Klage des Unternehmens blieb erfolglos. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Entscheidung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 16306
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