wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.08.2018
21 K 11572/17 -

Standard-Tierversuche an Mäusen zu Ausbildungszwecken untersagt

Erneute Durchführung bereits belegter Standardversuche nicht notwendig

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass eine Verfügung des Land Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig erklärt, mit der der Universität Bonn untersagt wurde, Tierversuchen an Mäusen zu Ausbildungszwecken durchzuführen.

Im zugrunde liegenden Fall wollte die Universität Bonn bei den beabsichtigten Versuchen den Mäusen - ganz überwiegend - Psychopharmaka oder Alkohol injizieren. In der Folge sollten die Mäuse u.a. speziellen Herausforderung ausgesetzt werden (Setzen in ein Labyrinth, Setzen in eine Arena, Setzen in ein mit Wasser gefülltes Becherglas, Setzen auf eine Wärmeplatte). Das Land Nordrhein-Westfalen untersagte diese Tierversuchen an Mäusen zu Ausbildungszwecken. Die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos.

VG erklärt Untersagungsverfügung für rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung des Landes Nordrhein Westfalen. Dazu führte das Gericht aus, dass sämtliche Versuche - auch nach den Angaben der Klägerin - "Standardversuche" bzw. "gebräuchliche Versuche" seien. Daher sei davon auszugehen, dass es über diese Versuche bereits Filme oder Videos gebe. Dies werde von der Klägerin auch nicht bestritten. Die erneute Durchführung dieser Versuche sei daher entbehrlich, da die Filme bzw. Videos über die Versuche den Studenten vorgeführt werden könnten. Soweit es darum gehe, manuelle Fähigkeiten an den Mäusen zu erlernen - z.B. Ergreifen von Mäusen, Injektionen in Mäuse setzen, Temperaturmessung bei Mäusen - könnten diese Fertigkeiten isoliert an Mäusen erlernt werden, ohne dass es notwendig sei, die Versuche vollständig durchzuführen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koeln_21-K-1157217_Standard-Tierversuche-an-Maeusen-zu-Ausbildungszwecken-untersagt~N26347

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26347 Dokument-Nr. 26347

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.