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Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag eines gerade 18-Jährigen auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Verfügung des Polizeipräsidiums Köln, mit der seine zwei Fahrzeuge wegen mehrfacher schwerer Verkehrsverstöße sichergestellt wurden, abgelehnt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Dennoch hat die
Mit Verfügung vom 25. November 2016 hat das Polizeipräsidium Köln einen BMW Z 4 und einen Nissan Z 350 des Antragstellers sichergestellt. Die
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt und hat den Antrag abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Sicherstellungsverfügung rechtmäßig sei. Es handele sich beim Antragsteller um einen Intensivtäter im Bereich der Straßenverkehrsdelikte. Er sei offenkundig nicht in der Lage, sein Verhalten eigenständig zu kontrollieren, um sich regelkonform zu verhalten. Die dokumentierten Taten belegten, dass der Antragsteller regelmäßig in ganz besonders enthemmter und rücksichtsloser Weise mit einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 23815
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