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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 21.08.2013
20 L 1195/13 -

Bereitstellung von Übernachtungs­möglichkeiten und Verpflegungsstellen für mehrtägige Veranstaltung nicht mehr vom Versammlungsgesetz gedeckt

Zelte und Unterkünfte im Klimacamp in Kerpen unzulässig

Das Klimacamp in Kerpen muss ohne Übernachtungs­möglichkeiten und Verpflegungsstellen auskommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.

In Kerpen soll das Klimacamp 2013 wie in den vorhergehenden Jahren stattfinden. Die rund zweiwöchige Veranstaltung ist als Versammlung angemeldet worden. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises hat den Veranstaltern untersagt, Zelte und Unterkünfte sowie Verpflegungsstellen auf dem Versammlungsgelände einzurichten. Das dagegen angestrengte Eilverfahren blieb ohne Erfolg.

Veranstaltung wird nicht vereitelt

Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegungsstellen für eine mehrtägige Veranstaltung nicht mehr vom Versammlungsgesetz gedeckt sei. Dadurch werde die Veranstaltung auch nicht vereitelt. Die erforderliche Infrastruktur sei in den vorhergehenden Jahren aufgrund einer Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer – hier der Stadt Kerpen – bereitgestellt worden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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