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Das Klimacamp in Kerpen muss ohne Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegungsstellen auskommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.
In Kerpen soll das Klimacamp 2013 wie in den vorhergehenden Jahren stattfinden. Die rund zweiwöchige Veranstaltung ist als
Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegungsstellen für eine mehrtägige Veranstaltung nicht mehr vom
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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