wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 03.07.2012
2 K 5193/10 -

Abfallschächte in Wohnhäusern dürfen nicht weiter betrieben werden

Verbot zum Betrieb von Abfallschächten verfolgt legitimes Ziel der besseren Mülltrennung und -verwertung

Die nach der Landesbauordnung geltende Regelung, dass die in größeren Gebäuden manchmal noch anzutreffenden Abfallschächte bis zum 31. Dezember 2003 außer Betrieb genommen werden mussten, ist nicht verfassungswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist als Wohungseigentümergemeinschaft Eigentümerin eines Hochhauses nahe dem Rheinufer in der nördlichen Innenstadt von Köln. Das Gebäude verfügt über einen Abfallschacht, der es den Bewohnern ermöglicht, ihre Abfälle durch Einwurf in Öffnungen zu entsorgen, die sich auf jeder Etage des Gebäudes befinden. Im Juli 2010 gab die Beklagte der Klägerin auf, die im Gebäude vorhandenen Abfallschächte außer Betrieb zu nehmen. Dies begründete sie damit, bestehende Abfallschächte seien nach der Landesbauordnung spätestens bis zum 31. Dezember 2003 außer Betrieb zu nehmen gewesen.

VG Köln verneint Verfassungswidrigkeit der landesrechtlichen Bestimmungen

Mit ihrer Klage macht die Klägerin geltend, die landesrechtlichen Bestimmungen seien verfassungswidrig. Dem folgte das Verwaltungsgericht Köln nicht. Es stellte fest, dass der Landesgesetzgeber mit der Vorgabe, Abfallschächte außer Betrieb zu nehmen, einen legitimen Zweck verfolgt habe. Die Regelung trage unterstützend dazu bei, dass Abfälle getrennt gehalten würden, die zur Verwertung bestimmt seien.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koeln_2-K-519310_Abfallschaechte-in-Wohnhaeusern-duerfen-nicht-weiter-betrieben-werden~N13745

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13745 Dokument-Nr. 13745

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.