wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 07.08.2013
19 L 1125/13 -

Steinschlaggefahr rechtfertigt Beschäftigungsverbot auf Weinberg

Eilantrag eines Winzers bleibt erfolglos

Besteht eine besondere Gefahr für Leben und Gesundheit für Beschäftigte auf Weinbergen aufgrund Steinschlaggefahr, so ist die Anordnung eines Beschäftigungsverbotes gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Winzer vom Siebengebirge gegen ein Beschäftigungsverbot der Bezirksregierung Köln für seine Weinberge im Bereich unterhalb des Siegfriedfelsens.

Weitere Stein- und Blockschläge nicht ausgeschlossen

Nach Auffassung des Gerichts besteht eine besondere Gefahr für Leben und Gesundheit der Beschäftigten, die die Maßnahme der Bezirksregierung Köln rechtfertige. Einem Gutachten von Januar 2013 des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen sei zu entnehmen, dass mit weiteren Stein- und Blockschlägen zu rechnen sei und eine akute Gefahr bestehe. Es könnten danach Steine bzw. Blöcke mit einem Gewicht von bis zu 8 Tonnen auch bis in den unteren Bereich der Weinberge und Weinbergwege stürzen. Angesichts der dadurch bestehenden Lebensgefahr seien an die konkrete Wahrscheinlichkeit eines Absturzes geringere Anforderungen zu stellen. Entscheidend sei, dass sich die Gefahr eines Absturzes jederzeit realisieren könne. Insoweit sei unerheblich, wann zuletzt Steine und Blöcke abgestürzt seien.

Anordnung des Beschäftigungsverbots angemessen

Das Beschäftigungsverbot sei auch verhältnismäßig, da die Bezirksregierung Köln dieses zeitlich bereits dahingehend beschränkt habe, bis wirksame Sicherheitsmaßnahmen ergriffen worden seien. Das Beschäftigungsverbot sei angesichts der bestehenden Lebensgefahr für die Beschäftigten bei einer Realisierung des Steinschlags auch unter Berücksichtigung der schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für den Antragsteller angemessen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koeln_19-L-112513_Steinschlaggefahr-rechtfertigt-Beschaeftigungsverbot-auf-Weinberg~N16453

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16453 Dokument-Nr. 16453

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.