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Besteht eine besondere Gefahr für Leben und Gesundheit für Beschäftigte auf Weinbergen aufgrund Steinschlaggefahr, so ist die Anordnung eines Beschäftigungsverbotes gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Winzer vom Siebengebirge gegen ein
Nach Auffassung des Gerichts besteht eine besondere Gefahr für Leben und Gesundheit der Beschäftigten, die die Maßnahme der Bezirksregierung Köln rechtfertige. Einem Gutachten von Januar 2013 des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen sei zu entnehmen, dass mit weiteren Stein- und Blockschlägen zu rechnen sei und eine akute Gefahr bestehe. Es könnten danach Steine bzw. Blöcke mit einem Gewicht von bis zu 8 Tonnen auch bis in den unteren Bereich der Weinberge und Weinbergwege stürzen. Angesichts der dadurch bestehenden Lebensgefahr seien an die konkrete Wahrscheinlichkeit eines Absturzes geringere Anforderungen zu stellen. Entscheidend sei, dass sich die Gefahr eines Absturzes jederzeit realisieren könne. Insoweit sei unerheblich, wann zuletzt Steine und Blöcke abgestürzt seien.
Das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 16453
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