wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 02.08.2023
18 L 823/23 -

Ausweisung einer neuen Fußgängerzone - Keine Beschränkung des Verkehrs ohne qualifizierte Gefährdungslage

Fußgängerzone "Deutzer Freiheit" in Köln voraussichtlich rechtswidrig

Die Ausweisung einer Fußgängerzone in der Straße "Deutzer Freiheit" und die damit verbundene weitgehende Sperrung der Straße für den Kraftfahrzeug­verkehr ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Bereits im Juni 2022 hatte die Stadt Köln Teile der Straße "Deutzer Freiheit" als Fußgängerzone ausgewiesen. Diese Entscheidung ging zurück auf einen Bürgerantrag der Bürgerinitiative "Deutzer (Auto)Freiheit" aus dem Jahr 2019 und auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt aus Dezember 2021. Danach sollte durch den ursprünglich für 12 Monate angesetzten Verkehrsversuch getestet werden, wie sich die autofreie "Deutzer Freiheit" auf die Lebensqualität der Anwohner in Deutz, auf die zukunftsfähige Entwicklung des Veedels und auf die Belebung der Geschäfte und Gastronomie auswirkt. Zudem erwartete man einen positiven Beitrag zum Klimaschutz durch die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs.

Einsatz straßenverkehrsrechtlicher Instrumente nicht gerechtfertigt

Dem hiergegen eingelegten Eilantrag eines Anliegers aus Mai 2023 hat das VG nun stattgegeben und zur Begründung ausgeführt: Die Stadt Köln hat die Fußgängerzone im nach wie vor andauernden Verkehrsversuch mittels mehrerer verkehrsrechtlicher Anordnungen eingerichtet und sich damit straßenverkehrsrechtlicher Instrumente bedient. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen lagen jedoch nicht vor. Denn die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen zudem nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage besteht. Besondere örtliche Verhältnisse, die zu der genannten Gefahrenlage führen, können z.B. die Streckenführung, der Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingte Einflüsse (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), die dort anzutreffende Verkehrsbelastung und die daraus resultierenden Unfallzahlen sein.

Qualifizierte Gefährdungslage für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht dargelegt

Eine solche qualifizierte Gefährdungslage für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs hat die Stadt Köln jedoch nicht ansatzweise dargelegt. Die Erhöhung der allgemeinen Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie die Belebung der Geschäfte und Gastronomie sind keine straßenverkehrsrechtlich relevanten Schutzgüter. Das dokumentierte Unfallgeschehen mit vier bis fünf Unfällen pro Jahr ist ebenfalls unauffällig, zumal unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Straße "Deutzer Freiheit" in der großstädtischen Innenstadtlage der Stadt Köln liegt. Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koeln_18-L-82323_Ausweisung-einer-neuen-Fussgaengerzone-Keine-Beschraenkung-des-Verkehrs-ohne-qualifizierte-Gefaehrdungslage~N33154

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33154 Dokument-Nr. 33154

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.