wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2016
18 K 367/15 -

Keine umfassende Befreiung von LKW-Dokumentations­pflichten für Deutsche Post AG

Ausnahme­vorschriften sind in Bereichen starken Wettbewerbs eng auszulegen

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der Deutschen Post AG gegen das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Mit der Klage wollte die Deutschen Post AG die Feststellung erwirken, dass sie nicht verpflichtet ist, Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer zu dokumentieren, wenn sie mit ihren Fahrzeugen Sendungen im Rahmen des Universaldienstes zustellt und den Fahrzeugen zugleich Sendungen außerhalb des Universaldienstes beigeladen sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens - die Deutsche Post AG - ist als Universaldienstleister tätig. Zum Universaldienst gehören u. a. Pakete bis zu einem Gewicht von 20 kg. Die Klägerin hat mehr als 10.000 Fahrzeuge im Rahmen des Universaldienstes im Einsatz. Die Fahrpersonalverordnung, die die Dokumentationspflichten der Unternehmen hinsichtlich der Lenk- und der Ruhezeiten für Fahrer regelt, enthält eine Ausnahme für Fahrzeuge der Universaldienstleister. Die Klägerin ist der Auffassung, sie komme auch bei einer Beiladung von Sendungen außerhalb des Universaldienstes (z.B. Pakete über 20 kg) in den Genuss der Ausnahmevorschrift. Denn die Ausnahmevorschrift greife nicht nur dann, wenn ausschließlich Sendungen des Universaldienstes zugestellt würden. Auch die zugrunde liegende europarechtliche Verordnung gebiete keine andere Auslegung. Denn Sinn und Zweck dieser Vorschrift sei es, Universaldienstleister von zusätzlichem bürokratischem Aufwand zu befreien. Dieses Ziel könne nicht erreicht werden, wenn schon die Beiladung weniger Sendung außerhalb des Universaldienstes die Dokumentationspflicht begründe.

Ausnahmevorschrift in der Fahrpersonalverordnung gelten allein für Fahrzeuge der Universaldienstleister

Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Ausnahmevorschrift in der Fahrpersonalverordnung allein für Fahrzeuge der Universaldienstleister gelte, die zum Zweck der Zustellung von Universaldienstleistungen eingesetzt würden. Eine Privilegierung für die Zustellung anderer Sendungen sei weder in der deutschen noch in der europäischen Verordnung vorgesehen. Das Ziel der europäischen Verordnung, die Arbeitsbedingungen der Fahrer und die Verkehrssicherheit zu verbessern, könne nur dann erreicht werden, wenn in einem Bereich, der durch starken Wettbewerb gekennzeichnet sei, die Ausnahmevorschriften eng ausgelegt würden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koeln_18-K-36715_Keine-umfassende-Befreiung-von-LKW-Dokumentationspflichten-fuer-Deutsche-Post-AG.news22172.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22172 Dokument-Nr. 22172

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.