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Die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilte Erlaubnis zur Gestaltung der Glasfassade des Glaskubus auf dem Drachenfels ist rechtswidrig, weil es Vogelschutzglas gibt, das erheblich wirksamer Vogelschlag vermeidet als das bereits eingebaute Glas. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stattgegeben.
Der Drachenfels ist mit jährlich etwa 450.000 Besuchern ein herausragendes touristisches Ziel von überregionaler Bedeutung. Das Drachenfelsplateau liegt in dem nach europäischen Vorgaben besonders schützenswerten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) "Siebengebirge". Schon seit vielen Jahren gab es Überlegungen, das Drachenfelsplateau umzugestalten. Im Herbst 2010 beschloss daher der Rat der Stadt Königswinter einen
Gegen die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilte Befreiung erhob der BUND im August 2011 Klage vor dem Verwaltungsgericht, weil er befürchtet, dass das verwendete Glas nicht geeignet ist,
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 13920
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