wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 05.02.2024
13 L 1124/23 -

Verfassungsschutz darf AfD-Jugendorganisation Junge Alternative als gesichert extremistische Bestrebung einstufen

Einstufung der Jungen Alternative als „gesichert extremistische Bestrebung“ ist rechtens

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit entschieden und damit auf der Grundlage einer summarischen Prüfung einen Antrag der AfD und ihrer Jugendorganisation auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

Im Jahr 2019 hatte das BfV die JA als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Eine dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit Urteil vom 08.03.2022 ab. Im April 2023 teilte das BfV mit, die Verdachtsfallbeobachtung habe ergeben, dass sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zur Gewissheit verdichtet hätten. Die JA werde daher nunmehr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt. Dagegen haben die AfD und die JA im Juni 2023 Klage erhoben und zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.

Ansichten der JA verstoßen gegen Menschenwürde

Den Eilantrag hat das VG nunmehr abgelehnt. Zur Begründung führt das Gericht im Wesentlichen aus: Das Bundesverfassungsschutzgesetz ist auf die Antragstellerinnen anwendbar. Die Vorschriften des Grundgesetzes zum Parteiverbotsverfahren stehen dem nicht entgegen. Denn die Beobachtung durch das BfV stellt keine Maßnahme dar, die gegen den Bestand der AfD gerichtet ist, sondern dient der Aufklärung, ob eine Partei - bzw. im vorliegenden Fall deren Jugendorganisation - verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die Zulässigkeit einer solchen Aufklärung wird von der Verfassung vorausgesetzt. In der Sache handelt es sich bei der JA um eine gesichert extremistische Bestrebung. Die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen haben sich seit dem Urteil des Gerichts vom 08.03.2022, in dem es um die Einstufung der JA als Verdachtsfall ging, zur Gewissheit verdichtet. Diese folgt zunächst aus dem Umstand, dass die JA weiterhin einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertritt. Der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und nach Möglichkeit der Ausschluss "ethnisch Fremder" ist eine zentrale politische Vorstellung der JA. Dies stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Diese umfasst die prinzipielle Gleichheit aller Menschen, die, ungeachtet aller tatsächlich bestehenden Unterschiede, bei rassisch motivierter Diskriminierung sowie bei der Behandlung von Personen als Menschen zweiter Klasse beeinträchtigt wird. Das Grundgesetz kennt überdies keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff.

JA bezeichne Einwanderer allgemein als Schmarotzer

Hinzu kommt bei der JA eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindlichen Agitation. So werden Asylbewerber sowie Migranten pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer werden allgemein als Schmarotzer und kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Menschenwürde missachtet. Zudem agitiert die JA sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip. Dies kommt vornehmlich in der vielfachen Gleichsetzung der Bundesrepublik Deutschland mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR, zum Ausdruck.

Weiterhin bestehende Verbindungen zur Identitären Bewegung

Schließlich sprechen auch die weiterhin bestehenden Verbindungen der JA zu als verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, insbesondere der Identitären Bewegung, für eine Verdichtung der Verdachtsmomente für das Vorliegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Zusammenfassend lässt sich bei der im Eilverfahren allein gebotenen summarischen Prüfung feststellen, dass sich die tatsächlichen Anhaltspunkte dergestalt verdichtet haben, dass zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass es sich bei der JA um eine extremistische Bestrebung handelt. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) entscheiden würde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koeln_13-L-112423_Verfassungsschutz-darf-AfD-Jugendorganisation-Junge-Alternative-als-gesichert-extremistische-Bestrebung-einstufen~N33713

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33713 Dokument-Nr. 33713

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.