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Das Bundesministerium der Verteidigung ist zur Herausgabe von Informationen zu Hubschrauberflug und Truppenbesuch der ehemaligen Verteidigungsministerin Christine Lambrecht 2022 verpflichtet. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Herauszugeben sind unter anderem Unterlagen zum Programm des Truppenbesuchs, Berechnungen der Flugbereitschaft, Dienstvorschriften der Bundeswehr hinsichtlich der Nutzung von Luftfahrzeugen sowie diverse Unterlagen des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.
Am 13. April 2022 besuchte die damalige Bundesverteidigungsministerin unter anderem in Begleitung ihres Sohnes per Hubschrauber eine Bundeswehreinheit in Bramstedtlund; von dort aus fuhr sie am nächsten Tag mit dem Auto in den Urlaub nach Sylt. Für ihre Recherchen begehrten zwei Journalisten in der Folge umfassenden Informationszugang zu den beim
Die Klagen hatten überwiegend Erfolg. Die vom Ministerium angeführten
Vom Informationszugangsanspruch von vornherein nicht umfasst sind allerdings ebenfalls begehrte Hotelbuchungsunterlagen für die dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33461
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